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   BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16   

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https://dejure.org/2018,27901
BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16 (https://dejure.org/2018,27901)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2018 - IV R 11/16 (https://dejure.org/2018,27901)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - IV R 11/16 (https://dejure.org/2018,27901)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 3, FGO § 57, FGO § 60 Abs 3, FGO § 123 Abs 1 S 2, HGB § 146 Abs 1, HGB § 150 Abs 1, HGB § 161 Abs 2, InsO § 80 Abs 1, ZPO § 240
    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • IWW

    § 15 des Einkommensteuergesetzes, § ... 48 EStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 160 AO, § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 45 AO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 57 Nr. 1 FGO, § 57 FGO, § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung, § 155 FGO, § 240 der Zivilprozessordnung, § 131 Abs. 1 Nr. 3, § 161 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs, § 145 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB, § 150 Abs. 1 HGB, § 146 Abs. 1, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Klage einer Personengesellschaft gegen eine Gewinnfeststellungsbescheid; Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

  • rewis.io

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Klage einer Personengesellschaft gegen eine Gewinnfeststellungsbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis durch Insolvenz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendige Beiladung ausgeschiedener Gesellschafter in Verfahren um Gewinnfeststellungsbescheid

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 48 Abs 1 S 4, EStG § 48 Abs 4 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, AO § 160 Abs 1 S 1
    Bauabzugssteuer, Ausland, Domizilgesellschaft, Benennungsverlangen, Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 39
  • NZI 2018, 904
  • BFH/NV 2018, 1156
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt daher auch nicht zu einer Unterbrechung des Klageverfahrens gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 der Zivilprozessordnung --ZPO-- (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705, unter II.B., m.w.N.).

    Auch eine zuvor erteilte Vollmacht des Prozessbevollmächtigten besteht ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort (BFH-Urteil in BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705, unter II.C.).

  • BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13

    Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. BFH-Urteile vom 12. Mai 2016 IV R 27/13, Rz 17, und vom 13. April 2017 IV R 25/15, Rz 7).
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07

    Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Insoweit wird das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen nicht berührt (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 17/07, BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, und vom 30. August 2012 IV R 44/10, Rz 19).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Insoweit wird das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen nicht berührt (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 17/07, BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, und vom 30. August 2012 IV R 44/10, Rz 19).
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Denn eine zivilrechtlich vollbeendete Gesellschaft wird steuerrechtlich weiterhin als existent betrachtet, wenn noch Betriebssteueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden daher nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. z.B. dazu BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2016 9 K 95/13 aufgehoben.
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 10/14 - Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sein können, zum Verfahren beigeladen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2017 IV R 5/16, Rz 11 ff.).
  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Denn eine zivilrechtlich vollbeendete Gesellschaft wird steuerrechtlich weiterhin als existent betrachtet, wenn noch Betriebssteueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden daher nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. z.B. dazu BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).
  • BFH, 04.09.2014 - IV R 44/13

    Notwendige Beiladung eines nach Klageerhebung ausgeschiedenen Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO eröffnet dem BFH die Möglichkeit, eine notwendige Beiladung im Revisionsverfahren nachzuholen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 4. September 2014 IV R 44/13, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2017 - IV R 25/15

    Notwendige Beiladung des Mitunternehmers bei Streit um Höhe seines

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16
    Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. BFH-Urteile vom 12. Mai 2016 IV R 27/13, Rz 17, und vom 13. April 2017 IV R 25/15, Rz 7).
  • BGH, 24.09.1982 - V ZR 188/79

    Aussetzung - Tod - Komplementär - Kommanditgesellschaft - Fortsetzungsanzeige -

  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    Ebenso hat der BFH die Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO als klagebefugt angesehen, wenn alle Gesellschafter, die von dem Gewinnfeststellungsbescheid betroffen sind, zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits ausgeschieden waren (BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 11/16, Rz 27).

    Eine unterbliebene notwendige Beiladung stellt einen vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (z.B. BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 11/16, Rz 18, m.w.N.).

    Dafür spricht zunächst, dass C als die vom Rechtsstreit allein Betroffene weder im Einspruchs- noch im Klageverfahren die Möglichkeit hatte, sich zu dem angegriffenen Gewinnfeststellungsbescheid als Verfahrensbeteiligte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BFH-Urteile vom 19.01.2017 - IV R 50/13, Rz 18; vom 07.06.2018 - IV R 11/16, Rz 25).

  • BFH, 09.06.2022 - IV R 4/20

    Bauabzugsteuer - Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an

    Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung mit Urteil vom 07.06.2018 - IV R 11/16 wegen Verfahrensfehlern auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • BFH, 20.12.2018 - IV R 2/16

    Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung

    Für den Gewinnfeststellungsbescheid ist entschieden, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft das Gewinnfeststellungs-, Rechtsbehelfs-, Klage- und Revisionsverfahren unberührt lässt, da die (steuerrechtlichen) Folgen des Gewinnfeststellungsbescheids nur die Gesellschafter persönlich und nicht den nach Insolvenzrecht abzuwickelnden Vermögensbereich der Personengesellschaft selbst betreffen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1967 IV 191/63, BFHE 90, 87, BStBl III 1967, 790; vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705, unter II.B.; vom 20. Mai 2010 IV R 74/07, BFHE 229, 71, BStBl II 2010, 1104, Rz 17, und vom 7. Juni 2018 IV R 11/16, Rz 29).
  • BFH, 20.11.2018 - IV B 44/18

    Beschwerde gegen Beiladungsbeschluss; Klagebefugnis bei prozessualer

    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sein können, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2018 IV R 11/16, Rz 18).

    Sie bleibt aber weiterhin nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO prozessführungsbefugt, wird allerdings nun von allen Gesellschaftern gemeinschaftlich als Liquidatoren vertreten, es sei denn, es ist ausdrücklich für den Fall der Liquidation im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss etwas anderes vereinbart (vgl. § 730 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB; BFH-Beschluss vom 24. März 2011 IV B 115/09, für die Prozessführungsbefugnis einer GbR in Liquidation --i.L.--; ferner BFH-Urteil vom 7. Juni 2018 IV R 11/16, für die Prozessführungsbefugnis einer KG, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde).

  • BFH, 05.09.2023 - VIII R 31/20

    Notwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren ausgeschiedenen und

    Eine Entscheidung im Revisionsverfahren ohne Vornahme der Beiladungen kommt nicht in Betracht, da eine unterbliebene notwendige Beiladung ausgeschiedener klagebefugter Gesellschafter (oder von deren Erben) zu einem Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens führen würde (vgl. BFH-Urteile vom 07.06.2018 - IV R 11/16, BFH/NV 2018, 1156, Rz 18).
  • BFH, 04.12.2018 - IX R 13/17

    Geschlossener Immobilienfonds - Beiladung

    b) Der BFH kann im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens eine vom FG zu Unrecht unterlassene notwendige Beiladung im Revisionsverfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 2 FGO nachholen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BFHE 222, 20, BStBl II 2009, 15, unter II.1., m.w.N., und vom 7. Juni 2018 IV R 11/16, BFH/NV 2018, 1156, Rz 24, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 05.02.2020 - 9 K 95/13

    Berücksichtigung von Zahlungen an die britischen Subunternehmer als

    Bezüglich der Einzelheiten wird auf die in BFH/NV 2018, 1156 veröffentlichte Entscheidung Bezug genommen.
  • BFH, 16.03.2020 - II B 94/18

    Notwendige Beiladung der nicht klagenden Miterben bei einem Bescheid über die

    c) Wenn gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen von mehreren nach § 48 Abs. 1 FGO Klagebefugten nicht alle klagen, müssen die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vom Ausgang des Rechtsstreits betroffen sein können, im Interesse der Herbeiführung einer notwendig einheitlichen Entscheidung zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 11/16, BFH/NV 2018, 1156, Rz 18; BFH-Beschluss vom 20.11.2018 - IV B 44/18, BFH/NV 2019, 120, Rz 9).
  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

    Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten, müssen deshalb die übrigen Klagebefugten mit Ausnahme solcher, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sein können, zum Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH, Urteil vom 7. Juni 2018, IV R 11/16, BFH/NV 2018, Seite 1156, m.w.N.).
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